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   VG Bayreuth, 29.01.2002 - B 1 K 01.468   

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VG Bayreuth, 29.01.2002 - B 1 K 01.468 (https://dejure.org/2002,46157)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 29.01.2002 - B 1 K 01.468 (https://dejure.org/2002,46157)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 29. Januar 2002 - B 1 K 01.468 (https://dejure.org/2002,46157)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.1999 - LVerfG 2/98

    Verdachtlose Kontrollen - sog. Schleierfahndung

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.01.2002 - B 1 K 01.468
    Ob Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 PAG gegen das Grundgesetz und die Bayerische Verfassung , insbesondere gegen Art. 2 Abs. 1 GG bzw. Art. 101 BV und das Rechtsstaatsgebot verstößt, kann dahinstehen (zur teilweisen Verfassungswidrigkeit der polizeilichen Eingriffsbefugnis für ereignis- und verdachtsunabhängige Kontrollen nach dem mecklenburgischen SOG siehe Verfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern vom 21.10.1999, DVBl 2000, S. 262 ff.; a.A. Engelken, DVBl 2000, S. 269 ff., und für Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 PAG Beinhofer, BayVBl 1995, S. 193/196).

    Die Tatbestandsvoraussetzung der Durchgangsstraße des internationalen Verkehrs ist wegen des verfassungsrechtlich abgesicherten Bestimmtheitsgebotes und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich eher eng auszulegen (vgl. zur Bestimmtheitsproblematik Verfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern vom 21.10.1999, DVBl 2000, S. 262/266 f).

    In einem derartigen Fall sind dann Lageerkenntnisse oder konkrete polizeiliche Erfahrungen erforderlich, um annehmen zu können, es würde eine besondere Bedeutung für den grenzüberschreitenden Verkehr bestehen (vgl. auch Verfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern vom 21.10.1999, DVBl 2000, S. 262/268).

  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.01.2002 - B 1 K 01.468
    Eine Analogie, wie sie von der früher ganz herrschenden Auffassung angenommen wurde (vgl. etwa BVerwGE 12, 87/90 [BVerwG 28.02.1961 - BVerwG I C 54/57] ; BayVGH vom 19.7.1991, BayVBl 1992, S. 51; Kopp/Schenke, VwGO, 12. Auflage, § 113, Rn. 95), wird von einer im Vordringen befindlichen Ansicht abgelehnt (Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 113, Rn. 99, und § 42 I, Rn. 86; Wehr, DVBl 2001, S. 785/787 ff.; in diese Richtung auch BVerwGE 109, 203/209, und VG Bayreuth vom 8.9.1998, Az.: B 1 K 97.1052).

    Ebensowenig muß in derartigen Fällen eine Klagefrist eingehalten werden (BVerwGE 109, 203/204; BayVGH vom 19.7.1991, BayVBl 1992, S. 51).

  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 18.79

    Feststellungsinteresse - Erledigung einer Anfechtungsklage - Verwendung eines

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.01.2002 - B 1 K 01.468
    Es kann insbesondere in einem Rehabilitationsinteresse begründet sein, das vorliegt, wenn die angegriffene Maßnahme bei objektiver Betrachtungsweise diskriminierenden Charakter hatte und zu einem nicht unerheblichen Eingriff in die grundrechtlich geschützte Sphäre des Betroffenen führte (BVerwGE 61, 164/165 ff. [BVerwG 21.11.1980 - BVerwG 7 C 18.79] ; Schmitt Glaeser/Horn, a.a.O., Rn. 356).

    Daß gegen diesen ebenfalls Maßnahmen getroffen wurden, ändert nichts an der Diskriminierungswirkung, an die insbesondere bei Grundrechtseingriffen keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. dazu BVerwGE 61, 164 ff. [BVerwG 21.11.1980 - BVerwG 7 C 18.79] ).

  • VGH Bayern, 20.03.2001 - 24 B 99.2709

    Polizei- und Ordnungsrecht: Platzverweis für einen Drogenhändler

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.01.2002 - B 1 K 01.468
    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes spielt es für die Gefahrprognose keine Rolle, ob der Kläger in allen registrierten Verdachtsfällen später auch tatsächlich verurteilt wurde, da die Entscheidung auf der Grundlage der dem Beamten zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen zu treffen ist (BayVGH vom 20.3.2001, BayVBl 2001, S. 529/530; vom 22.2.2001, Az.: 24 B 99.3318).

    So können beispielsweise Äußerungen, wonach Cannabisprodukte keine verbotenen Betäubungsmittel seien (vgl. BayVGH vom 20.3.2001, BayVBl 2001, S. 529/530), früher gewonnene konkrete Erkenntnisse der Polizei, wie etwa die Vormerkung, die betreffende Person sei bisher immer bewaffnet gewesen (Schmidbauer/Steiner/Roese, Art. 21, Rn. 10), oder ein auffälliges Verhalten des Betreffenden zusätzliche Tatsachen liefern, die im Zusammenspiel mit den gespeicherten Vorstrafen eine Durchsuchung der Person rechtfertigen.

  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.01.2002 - B 1 K 01.468
    Selbst wenn man einen Analogieschluß zu § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO bejaht, ist kein Widerspruchsverfahren erforderlich, da dieses nach Erledigung des Verwaltungsaktes seinen Sinn und Zweck verloren hat (BVerwGE 26, 161/166 [BVerwG 09.02.1967 - BVerwG I C 49.64] ; 81, 226/229; Eyermann, VwGO, 10. Auflage, § 73, Rn. 11; Schmitt Glaeser/Horn, a.a.O., Rn. 362).
  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 49.64

    Verfahrensrecht: Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.01.2002 - B 1 K 01.468
    Selbst wenn man einen Analogieschluß zu § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO bejaht, ist kein Widerspruchsverfahren erforderlich, da dieses nach Erledigung des Verwaltungsaktes seinen Sinn und Zweck verloren hat (BVerwGE 26, 161/166 [BVerwG 09.02.1967 - BVerwG I C 49.64] ; 81, 226/229; Eyermann, VwGO, 10. Auflage, § 73, Rn. 11; Schmitt Glaeser/Horn, a.a.O., Rn. 362).
  • VerfGH Bayern, 19.10.1994 - 12-VII-92

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.01.2002 - B 1 K 01.468
    Zwar mag der Gesetzgeber nach Art. 99 Satz 2 BV eine Verpflichtung zum Schutz seiner Bürger haben (BayVerfGH vom 19.10.1994, BayVBl 1995, 143/144), diesem Verfassungsauftrag stehen aber die Grundrechte der Betroffenen und das Rechtsstaatsgebot gegenüber, an denen die Eingriffsbefugnisse zu messen sind.
  • VGH Bayern, 22.02.2001 - 24 B 99.3318
    Auszug aus VG Bayreuth, 29.01.2002 - B 1 K 01.468
    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes spielt es für die Gefahrprognose keine Rolle, ob der Kläger in allen registrierten Verdachtsfällen später auch tatsächlich verurteilt wurde, da die Entscheidung auf der Grundlage der dem Beamten zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen zu treffen ist (BayVGH vom 20.3.2001, BayVBl 2001, S. 529/530; vom 22.2.2001, Az.: 24 B 99.3318).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.01.2002 - B 1 K 01.468
    Vielmehr ist zu berücksichtigen, daß Sinn und Zweck des Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 PAG der Auslegung Grenzen setzen, was im Hinblick auf die Einhaltung des Bestimmtheitsgebotes von Bedeutung ist (vgl. dazu BVerfGE 100, 313/372 f.).
  • VGH Bayern, 17.09.1998 - 22 N 98.1881
    Auszug aus VG Bayreuth, 29.01.2002 - B 1 K 01.468
    Eine Verurteilung wegen derartiger Delikte in der Vergangenheit rechtfertigt für sich regelmäßig noch nicht die Annahme, daß eine Durchsuchung zur Auffindung eines sicherzustellenden Gegenstandes führt (VG Regensburg vom 20.1.1998, BayVBl 1999, S. 347; vgl. dazu auch BayVGH vom 16.7.1998, BayVBl 1999, S. 343; Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 2. Auflage, F Rn. 354).
  • BVerwG, 28.02.1961 - I C 54.57

    Endiviensalat

  • VerfGH Bayern, 28.03.2003 - 7-VII-00

    Polizeiaufgabengesetz, Schleierfahndung

    Die Gerichte sind daher in der Lage, die Anwendung der angegriffenen Vorschrift durch die Polizei zu kontrollieren (vgl. Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 13. Mai 1996 Az. W 5 K 95.865; Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 29. Januar 2002 Az. B 1 K 01.468).
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